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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 01.05.2023)


I Allgemeines

1. Lieferungen und Leistungen der Firma GreenSolar365 GmbH (im nachfolgenden auch Auftragnehmer oder AN genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber oder AG genannt) werden nicht anerkannt, es sei denn, Greensolar365 hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden der Vertrag vorbehaltlos ausgeführt wird.

2. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten nur erfasst, verarbeitet und firmenintern weitergegeben werden, soweit dies für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlich ist.

3. Greensolar365 ist berechtigt, Fotos von installierten Photovoltaikanlagen unter Angabe des Standortes (PLZ, Ort) zu Werbezwecken zu verwenden und zu veröffentlichen. Dies sind insbesondere Prospektmaterial, Internetseiten und redaktionelle Veröffentlichungen und Anzeigen in Presseorganen. Dies kann jederzeit in Textform widerrufen werden.


II Vertragsangebot – Vertragsabschluss – Angebotsunterlagen – Wirtschaftlichkeitsberechnung

1. Angebote der Fa. Greensolar365 sind unverbindlich und erfolgen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen. Die zur Angebotserstellung genutzten Daten, Abbildungen, Maße, Gewichte usw. sind unverbindliche Richtwerte.

2. Alle angebotenen Produkte sind entsprechend dem Stand der Technik bzw. der Industrieelektronik gefertigt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Als fortgeschrittenes technisches Produktionsunternehmen behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an unseren Angeboten vorzunehmen, um eine kontinuierliche Verbesserung unserer Produkte zu gewährleisten.

3. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Greensolar365 das schriftliche Vertragsangebot des Kunden schriftlich annimmt oder die bestellte Ware liefert. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Greensolar365.

4. Greensolar365 behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

5. Die von Greensolar365 erstellten Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten usw. sind nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Greensolar365 behält sich das Recht vor, technische Änderungen vorzunehmen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen oder ähnliche Angaben von Greensolar365 sind unverbindlich und dienen lediglich der groben Orientierung. Greensolar365 übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Erreichung der prognostizierten Werte.


III Preise – Zahlungsbedingungen

1. Die Preise von Greensolar365 verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Rechnungen von Greensolar365 sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist Greensolar365 berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Greensolar365 anerkannt sind.

4. Greensolar365 ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.


IV Lieferung – Lieferzeit – Gefahrübergang

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk von Greensolar365. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk von Greensolar365 verlassen hat, auch wenn Teillieferungen erfolgen oder Greensolar365 die Versandkosten übernimmt.

2. Die Lieferzeit wird individuell vereinbart oder von Greensolar365 bei Auftragsbestätigung angegeben. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Falls Greensolar365 die Lieferzeit aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (z. B. höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten), wird die Lieferzeit angemessen verlängert. Über solche Umstände wird Greensolar365 den Kunden unverzüglich informieren.

3. Greensolar365 ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Etwaige Mehrkosten für Verpackung und Versand trägt Greensolar365.

4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist Greensolar365 berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald dieser in Annahmeverzug gerät.


V Gewährleistung – Haftung

1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu untersuchen und diese Greensolar365 innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind Greensolar365 unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

3. Bei berechtigter Mängelrüge ist Greensolar365 nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt Greensolar365 die erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Schlägt die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Preis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.


VI Sonstige Bestimmungen

1. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt eine wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen am nächsten kommt.

4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Greensolar365, soweit nicht gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

6. Der Vertrag und seine Durchführung unterliegen der deutschen Sprache.

Das sind die weiteren Bestimmungen des Vertrags. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.